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Dos und Don'ts im Planungs- und Genehmigungsverfahren

Der europäische Arten- und Habitatschutz führt bei Projekten leicht zu Verzögerungen, wenn er nicht von vornherein in der Planung bedacht wird. Ob es um die Erweiterung von Gewerbegebieten oder den Bau einer Windkraftanlage geht - stets müssen hohe Hürden genommen werden, um Schäden am Naturhaushalt und der Landschaft zu vermeiden. Für eine rechtssichere Planung ist dabei die Umsetzung der komplexen Vorgaben des Umweltrechts essenziell. Beugen Sie Verzögerungen vor! Fehler im Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zum Teil nur schwer zu korrigieren, immer kosten sie Geld und wertvolle Zeit. Wer hat in welchem Verfahren welche Darlegungspflichten? Wo gibt es Beurteilungsspielräume?

Das Seminar vermittelt Ihnen vertiefte Kenntnisse über die naturschutzrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben, zeigt typische Verfahrensfehler auf und präsentiert mögliche Lösungsansätze unter anderem zu den folgenden Themen:


  • Aktueller Stand der Vorschriften des Arten- und Habitatschutzes
  • Besonderheiten der naturschutzrechtlichen Verfahren
  • Prüfung der FFH-Verträglichkeit
  • Auswirkungen der neuen UVPG 2017

Vermeiden Sie Fehler im Planungsstadium:


Wir geben Ihnen frisches Wissen an die Hand

  • Artenschutzrechtliche Veränderungen auf nationaler und europäischer Ebene
  • Relevante Novellierungen im BNatSchG-, UVPG- und BauGB
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Europäischen Naturschutzrecht
  • Leitfäden, Handreichungen, Publikationen und Urteile: Wertvolle Arbeitshilfen
  • Naturschutzrechtliche Verfahren: Das ist beim Antrag bis zum Bescheid zu beachten
  • Wie Sie aufwändige Planungsschritte und Erhaltungsmaßnahmen vermeiden
  • Schnittstellen zwischen Artenschutz, Gebietsschutz, Eingriffsregelung und UVP kennen
  • Handlungsstrategien gegen artenschutzrechtliche Fehlentscheidungen vor Gericht kennen

An wen richtet sich diese Veranstaltung?

VorhabenträgerInnen, LandschaftsplanerInnen, TrägerInnen öffentlicher Belange sowie Verantwortliche aus Genehmigungsbehörden, die mit Fragen des Arten- und Naturschutzes in bauplanungsrechtlichen Verfahren befasst oder von diesen betroffen sind u.a. aus diesen Einrichtungen:


  • Planungs- und Genehmigungsbehörden
  • Naturschutz- und Umweltämter
  • Bauämter
  • Naturschutzbeauftragte auf Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Landesebene
  • Planungs- und Ingenieurbüros
  • Kommunale Unternehmen
  • Windkraftanlagenbetreiber

Sowie an Verantwortliche aus Unternehmen und Verbänden, die sowohl mit arten- und naturschutzrechtlichen als auch planerischen Fragestellungen im beruflichen Alltag in Berührung kommen.