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Zwei junge Wissenschaftlerinnen im Labor

Befristungsrecht: Debatte zum WissZeitVG geht weiter

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bildet den rechtlichen Rahmen für befristete Arbeitsverträge im Wissenschaftsbereich. Nun ist es evaluiert und die Politik startet mit Vertreter*innen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, der Bundesländer und Gewerkschaften einen Prozess zur Reform des Gesetzes.

Im Sommer 2022 fand die Konferenz „Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft – Auf dem Weg zu einer Reform des WissZeitVG“ statt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte als Veranstalter der Konferenz Vertreter*innen aus Politik, Hochschulen und Interessensverbänden eingeladen. Neben der Vorstellung der Evaluationsergebnisse waren mehrere Diskussionsrunden angesetzt, etwa zum Thema „Arbeiten in der Wissenschaft - Balanceakt zwischen Flexibilität und Sicherheit“. Die Konferenz ist der Auftakt eines Stakeholderprozesses zur geplanten Reform des WissZeitVG. Den politischen Hintergrund bildet der Koalitionsvertrag 2021-2025: In ihm hat die Ampelkoalition das Ziel formuliert, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern und – als eine der Maßnahmen – „das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation [zu] reformieren“.

Befristung: Jedes überflüssige Risiko vermeiden

Auf der Konferenz im Sommer betonte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in ihrem Eingangsstatement: „Die Wissenschaft in Deutschland soll attraktiv bleiben. Aber auch Hochschulen benötigen ihren Spielraum.“ Der Balanceakt zwischen beidem sei die Herausforderung für die Zukunft, so die Ministerin weiter. Mit Blick auf die Arbeitsverhältnisse wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen in Universitäten und Forschung sagte sie: „Nicht jedes Risiko kann abgefedert werden. Aber jedes Risiko, das überflüssig ist, sollte vermieden werden.“

Dr. Jörn Sommer und Dr. Georg Jongmanns stellten als Vertreter der mit der Evaluation beauftragten Interval GmbH bzw. des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung die Ergebnisse der Evaluation ausführlicher vor. „Bei den Vertragslaufzeiten konnte eine Verbesserung erzielt, jedoch nicht in Gänze durchgehalten werden“, so Dr. Jongsmann. Die Laufzeit habe sich zwar von 15 bis 17 Monate (2015) auf 21 bis 22 Monate (2017) verlängert, fiel in den Folgejahren jedoch wieder ab. Der Rückgang war 2020 am stärksten – vermutlich pandemiebedingt. Zudem stellten die Wissenschaftler fest: „Die Vertragslaufzeiten der einzelnen Arbeitsverträge entsprechen nicht der üblichen Qualifizierungsdauer.“

Höchstgrenze für Drittmittelbefristungen?

Als Tendenz verzeichnet die Evaluation, die das BMBF in Auftrag gegeben hatte, dass Universitäten und Hochschulen mehr auf Drittmittelbefristungen setzen. So ist der Anteil in Universitäten zwischen 2015 und 2020 von zehn auf 23 Prozent gestiegen. Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger nahm auf diese Entwicklung Bezug mit der Überlegung, ob eine Höchstgrenze für Drittmittelbefristungen eingeführt werden solle. „Das WissZeitVG ermöglicht befristete Einstellungen, schreibt sie aber nicht vor“, so die Ministerin.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Befristung im Wissenschaftsbereich stellt sowohl die Personal- als auch die Rechtsabteilungen von Universitäten, Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen vor einige Herausforderungen. Es gilt nicht nur, Befristungen rechtssicher vorzunehmen, Einstellungsprozesse genau zu kennen, Verträge zu verlängern und Drittmittelbefristungen sicher zu managen. Ein weiterer Fokus sollte auch darauf liegen, die Karriere wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen so zu begleiten, dass „junge Nachwuchswissenschaftler*innen auch nachvollziehbare und planbare Karrierewege vor sich sehen“, sagte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger. Ziel des WissZeitVGs müsse es sein, dass „Forscher*innen Beruf und Familie gut miteinander verbinden können und auch den Besonderheiten des wissenschaftlichen Betriebs ausreichend Rechnung getragen wird“.

Es bleibt die Frage offen, welche konkreten Ziele, basierend auf den Evaluationsergebnissen, für eine Reform des WissZeitVGs formuliert werden können und sollen. Die erste Konferenz war in diesem Sinne hoffentlich ein Anstoß für weitere Debatten mit allen Beteiligten.

Diane Schöppe