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Eine junge Wissenschaftlerin steht in einem Labor. Im Hintergrund sind weitere wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zu sehen.
Kein leichter Job: Das WissZeitVG macht es Nachwuchswissenschaftler*innen schwer. Eine Reform des Gesetzes soll Verbesserungen bringen.

Kurz & bündig: Befristungsrecht für Wissenschaftseinrichtungen

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) steht nach seiner Evaluation, beauftragt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, auf dem Prüfstand. Alle Interessensgruppen sind sich einig: Es muss reformiert werden. Deutlich unterschiedliche Ansichten bestehen in der Frage nach dem Wie? Anfang Juni 2023 hat das Bundesministerium den Referentenentwurf vorgelegt und die Beteiligung der Länder und Verbände eingeleitet.

In unserem Seminar „Befristungsrecht für Wissenschaftseinrichtungen“ spricht Dr. Mathias Kuhnt über die Auswirkungen des WissZeitVG auf die Beschäftigten; dieser Aspekt war in der Evaluation des BMBF kaum untersucht worden. Er stellt die Ergebnisse einer alternativen Evaluation des Gesetzes durch die TU Dresden vor. Diese hinterfragt, ob es tatsächlich einen positiven Zusammenhang zwischen befristetem Anstellungsverhältnis und wissenschaftlicher Innovation gibt. Zudem gibt er Ausblicke, wie Hochschulen eine frühzeitige Personalplanung aufstellen können.

Wir haben Dr. Mathias Kuhnt dazu drei Fragen gestellt und informieren Sie vorab über wichtige Aspekte des Seminars. Außerdem lernen Sie so den wissenschaftlichen Mitarbeiter der TU Dresden, den wir als Referenten für dieses Seminar gewinnen konnten, vorab ein wenig kennen.

 

Kurz & bündig

Herr Dr. Kuhnt, Sie arbeiten zurzeit an einem Aufsatz, der verschiedene Modelle für Personalstrukturen an Universitäten durchrechnet. Können Sie schon einige Ergebnisse verraten?

In Diskussionen, wie nachhaltige Personalentwicklung an Universitäten aussehen soll, werden immer wieder zwei Argumente vorgebracht: Dauerhafte Arbeitsverhältnisse an Universitäten „verstopfen“ die Stellen und neuen Generationen wird es so verwehrt, an einer Universität zu arbeiten. Außerdem sollen unbefristete Stellen zu teuer sein. Wir können zeigen, dass beides nicht stichhaltig ist und von einer frühzeitigen Entscheidung für oder gegen einen Verbleib an der Universität nicht nur die Wissenschaftler:innen, sondern auch die Universitäten und Studierende profitieren können.

Wie sind Sie bei Ihrer Arbeit vorgegangen?

Wir haben in einem ersten Schritt anhand statistischer Daten die Personalstruktur aller Universitäten in Deutschland analysiert und diese Zahlen auf ein Beispielinstitut mit sechs Professor:innen heruntergebrochen. Dies haben wir auch für verschiedene Fachbereiche getan. Damit konnten wir unter anderem berechnen, mit welchen Personalbudgets solch ein Institut ausgestattet ist, wie viel Lehre es erbringen muss, aber auch wie groß beispielsweise die Chancen sind, nach einer befristeten Anstellung als Postdoc eine unbefristete Beschäftigung zu finden. Mit diesen Informationen konnten wir dann Personalstrukturen entwerfen, die alle Rahmenbedingungen erfüllen.

Wie kann das WissZeitVG so geändert werden, dass die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessert werden kann?

Das WissZeitVG ist ja das Gesetz, das befristete Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft überhaupt erst ermöglicht. Man kann das Gesetz auch abschaffen, aber zumindest müssen die Möglichkeiten der Befristung zeitlich so limitiert werden, dass Hochschulen tatsächlich umdenken und wie andere Arbeitgeber auch eine frühzeitige Personalplanung etablieren. Neben entsprechenden Ansätzen in meinem zweiten Vortrag soll es im ersten darum gehen, was das WissZeitVG stattdessen für Auswirkungen hat.

Dr. Mathias Kuhnt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lab für Organisations- und Differenzierungsforschung der Technischen Universität Dresden. Er erforscht hier gemeinsam mit weiteren Kollegen die vielschichtigen und mitunter auch gegenläufigen Prozesse, die in Organisationen ablaufen. Hier entstand auch die alternative Evaluation des WissZeitVGs, die genauer auf die Auswirkungen auf die Beschäftigten eingeht. Zudem engagiert er sich im Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss).

Profitieren Sie von unserem Experten!

Dr. Mathias Kuhnt ist Referent unseres Seminars Befristungsrecht für Wissenschaftseinrichtungen  am 23. und 24.11. Er spricht über die Ergebnisse einer alternativen Evaluation des WissZeitVG sowie die Reform von Personalstrukturen. Melden Sie sich gern hier an.