Wettbewerbsverzerrung durch unsauberes Vergabeverfahren?
Ein Mitbewerber des Unternehmens 21DX hatte sich dagegen gewehrt, dass er bei der Vergabe des Auftrags durch die Senatsverwaltung für Gesundheit unter der damaligen Senatorin Dilek Kalayci (SPD) ausgeschlossen und nur das Angebot von 21DX berücksichtigt worden war. Daraufhin erklärte die Vergabekammer das Vergabeverfahren in mehreren Punkten für rechtswidrig. Die Senatsverwaltung für Gesundheit legte gegen diese Entscheidung, die auch mit der Forderung nach einer Wiederholung des Vergabeverfahrens verknüpft war, Rechtsmittel ein.
Berlin muss Niederlage vor Gericht einstecken
Das Kammergericht bestätigte nun am 10. Mai 2022 die Entscheidungen der Vergabekammer, dass die Auftragsvergabe für das Betreiben der Corona-Teststationen rechtswidrig war (Az. Verg. 1/22 und Verg 2/22). Das Gericht ließ das Argument nicht gelten, dass der Auftrag wegen der Pandemie besonders schnell hätte vergeben werden müssen.
Umfassende Prüfung des Vorfalls soll Schwächen im Vergabeprozess klären
Nach einer internen Prüfung will die jetzige Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) das Vergabeverfahren nun von einer externen Stelle untersuchen lassen. Dabei ist derzeit noch nicht klar, welche Folgen die Gerichtsentscheidung künftig für die Vergabe öffentlicher Aufträge haben wird. Es deutet sich jedoch an, dass sich Berlin von den Mitbewerbern um den Corona-Teststellen-Auftrag mit einer Welle von Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe konfrontiert sehen könnte.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge rechtlich bestmöglich absichern
Der Berliner Fall zeigt vor allem eines auf: Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge hat durchaus noch seine Tücken und Unschärfen. Manche Aspekte bedürfen der genaueren rechtlichen Betrachtung. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft und Recht unterstützt Entscheider der öffentlichen Hand deshalb in diesem Jahr mit zwei Informationsveranstaltungen, die aufzeigen, welche Faktoren bei der korrekten Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet werden müssen, um Rechtsstreits und Schadensersatzklagen zu vermeiden.