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Eine Lupe vergrößert das Wort Privacy Settings auf Facebook

Datenschutz: Müssen Städte und Gemeinden Facebook und Twitter aufgeben?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat Anfang Juni 2022 ein Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) versendet. Darin mahnt er datenschutzrechtliche Probleme bei der Nutzung der Facebook-Fanpage an, die das Bundespresseamt für die Bundesregierung betreibt und fordert dazu auf, die Seite abzuschalten. Aber nicht nur Ämter auf Bundesebene werden zu diesem Schritt aufgefordert. Auch Kommunen haben entsprechende Schreiben ihrer Landesdatenschützer erhalten. Wie gehen sie damit um? Wir haben in der Stadtverwaltung Taunusstein nachgefragt, die mit ihren Bürger*innen erfolgreich über Facebook kommuniziert.

Taunusstein ist eine südhessische Kommune mit etwa 30.000 Einwohner*innen. Seit einigen Jahren betreibt die Stadt erfolgreich eine Facebook-Fanpage: 3.630 Personen gefällt die Seite, 4.300 folgen ihr. Die Pressestelle postet hier ganz regelmäßig zu wichtigen öffentlichen Belangen, etwa dem Ausbau des Breitbandnetzes, knappem Trinkwasser und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Neugestaltung öffentlicher Räume. Alles sehr partizipativ und auf Augenhöhe mit den Taunussteiner*innen, die ihrerseits kräftig liken und – so geht es aus den Kommentaren hervor –  sich für ihre Stadt einsetzen. Ein gutes Beispiel für Bürgernähe und Teilhabe dank wertschätzender Kommunikation.

Post vom Datenschutz

Aber auch Taunusstein hat über den hessischen Städtetag ein Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten erhalten. Darin heißt es, dass nach langen Jahren der Rechtsunsicherheit die Rechtslage nun geklärt sei und Facebook-Seiten nicht datenschutzkonform betrieben werden können. Damit verbunden war die Aufforderung, den Betrieb der Facebook-Seiten von öffentlichen Stellen einzustellen.

Landesdatenschutzbehörde fordert Einhaltung der Gesetze

Die hessische Datenschutzbehörde veröffentlichte vorab für alle nachvollziehbare Hintergrundinformationen zu Rechtslage und gerichtlichen Entscheidungen auf ihrer Website. Auch die Details der Datenschutzrechtsverletzungen durch Facebook wurden ausführlich benannt. Soweit die juristische Seite. Was aber ist mit der vielfach geforderten Bürgernähe? Trotzdem sich der Hessische Datenschutzbeauftragte „der großen Bedeutung von Facebook-Seiten für die Öffentlichkeitsarbeit von Behörden und anderen öffentlichen Stellen bewusst ist“, heißt es dort, „sind die Datenschutzaufsichtsbehörden und damit auch der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Seitenbetreiber ihrer Verantwortung gerecht werden und die Grundrechte der Besucherinnen und Besucher ihrer Seiten nicht gefährden.“ Gerade öffentliche Stellen seien an Recht und Gesetz gebunden und erfüllten eine Vorbildfunktion. Eine deutliche Aufforderung.

Facebook allein ist nicht der Schlüssel zum Bürger

In Taunusstein ist man zum Glück breit aufgestellt. „Wir haben abseits von Facebook eine Bandbreite an Informations- und Dialogkanälen, die wir aktiv nutzen: Newsletter, Website, Stadtnachrichten als Printbeileger, eine digitale Beteiligungsplattform, ein Podcast via diversen Plattformen, YouTube, Instagram, Plakate, Flyer und natürlich die klassischen Medien durch unsere Pressearbeit“, sagt Julia Lupp, die als Pressesprecherin auch die Verantwortung für die Social-Media-Profile der Stadt übernommen hat.

Und wenn es hart auf hart kommt?

Was aber, wenn es nicht bei der Aufforderung durch die Landesdatenschutzbehörde bleibt und Kommunen ihre Seiten tatsächlich nicht mehr nutzen dürften? „Dann würden wir ergänzend Alternativen beispielsweise in Richtung Messenger-Dienste prüfen. Das ist natürlich mit dem Nachteil verbunden, dass wir nur diejenigen erreichen, die aktiv von uns erreicht werden wollen.“ Bei Facebook, so weiß Julia Lupp aus ihrer langjährigen Erfahrung, „haben wir viel stärker die Chance, über wichtige Themen auch die Menschen zu informieren, die eine Stadtverwaltung nicht aktiv abonnieren.“ Aus ihrer Sicht sind zunächst Bundes- und Landesbehörden gefragt, mit dem Thema umzugehen, nicht aber Taunusstein als kreisangehörige Kommune.

Mastodon - unbekannt, aber sicher

Mit dem Microblogging-Dienst Mastodon, benannt nach dem ausgestorbenen Mammut, gibt es zumindest eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Social-Media-Plattform. Auf Mastodon ist beispielsweise die Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg Anfang 2021 umgezogen, zuvor hatte die Behörde ihren Twitter-Account gelöscht. Nach gut zwei Jahren konnte der Account bereits den 3.000 Follower begrüßen. Mit der Stadt Freiburg (295 Folgende), Gemeinde Ammerbuch (18 Folgende) und der Stadtverwaltung Laupenheim (21) sind nur ganze 3 Kommunen Baden-Württembergs vertreten, wenn man das Stadtmarketing Friedrichhafen (29) mitzählen will, sind es 4.

Ist Mastodon nur etwas für Datenschützer?

Wäre Mastodon eine Alternative für Taunusstein? Julia Lupp sieht das unbekannte Netzwerk kritisch: „Ich persönliche sehe in Mastodon Stand heute keine Alternative: Die UX ist – sorry – eine Katastrophe. Sicherlich ein Grund, warum dort kaum jemand außer Datenschützer vertreten ist und keinerlei relevanten Informationen geteilt werden. Das wird sich meines Erachtens auch dann nicht ändern, wenn plötzlich alle Behörden dort vertreten sind. Deswegen wechseln die Bürgerinnen und Bürger noch lange nicht von Facebook zu Mastodon – damit bliebe es ein selbstreferenzielles Netzwerk, ohne Mehrwert für die Gesellschaft und am Ende auch ohne mehr Schutz der Daten der Menschen in diesem Land.“

Ob Mastodon auch eine Alternative für Städte und Gemeinden ist oder überwiegend von Menschen mit hohem Bewusstsein für Datenschutz genutzt wird, bleibt zu prüfen. Die badenwürttembergischen Universitäten - jüngere Zielgruppe, die sicher zum Teil auch experimentierfreudiger ist und auf mehreren Social-Media-Kanälen unterwegs - sind hier jedenfalls überwiegend unterwegs.

Diane Schöppe

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