Herr Debach, wie schätzen Sie die Vereinfachten Kostenoptionen ein? Geht die erleichterte Abrechung für die Projektträger weit genug?
Christian Debach: Bei den Fördermitteln der öffentlichen Hand, auch der EU, handelt es sich bevorzugt um Steuermittel, die der europäische Steuerzahler mehr oder weniger freiwillig bereit war, zur Finanzierung nachhaltig wirksamer Projekte zur Verfügung zu stellen. Vereinfachte Kostenoptionen sind eine echte Chance, sowohl für die Verwaltung als auch für die Begünstigten, Vereinfachung dadurch zu leben, dass zumindest für einen Teil der förderfähigen Aufwendungen – möglicher Weise sogar für das Projekt insgesamt – keine Belege durch den Begünstigten vorgehalten und durch die Verwaltung geprüft werden müssen.
Nach meiner Einschätzung handelt es sich beim – zum Teil ja verbindlich zu nutzenden – Angebot zur Nutzung von VKO um eine wirklich großzügige Geste der europäischen Ebene. Die Mitgliedstaaten (VKS sowie Begünstigte) sind gefordert, dieses Vertrauen nun zu rechtfertigen, indem auch VKO fair und fehlerfrei angewendet werden.
Nicht nur für die Projektträger soll der Aufwand geringer werden, sondern auch für die Förderstellen und Kontrollorgane. Hätten Sie für diese Stellen mehr Potential gesehen?
Noch vor etlichen Jahren war es kaum vorstellbar, Fördermittel ohne die Vorlage bezahlter Rechnungen ausbezahlt zu erhalten!
Meines Erachtens ist die aktuelle Vorgehensweise der europäischen Ebene sehr zu begrüßen: die Anwendung von VKO Schritt für Schritt zu ermöglichen. Mit der mit der Omnibus-VO eingeführten und mit der neuen Dach-VO nun etablierten Möglichkeit, Fördermittel zum Beispiel auch dann auszuzahlen, wenn anstatt der Vorlage bezahlter Rechnungen bestimmte Bedingungen oder Ergebnisse erzielt wurden und nachgewiesen werden können, beschreitet die EU ganz neue Wege. Aktuell noch mehr Potential anzubieten, wäre aus Sicht des Steuerzahlers – es geht ja bevorzugt um dessen Geld – aber auch aus meiner persönlichen Sicht, eher nicht vertretbar.
Trotz der Vereinfachungen muss weiterhin darauf geachtet werden, dass die EU-Fördergelder rechtmäßig eingesetzt werden. Wie kann das gewährleistet werden?
Die rechtmäßige und ordnungsgemäße Verwendung von Fördermitteln ist ein sehr zentrales Element einer jeden Förderung aus öffentlichen Mitteln. Deshalb sind die hierfür zuständigen Stellen – insbesondere das einzurichtende interne Kontrollsystem (IKS) als wesentlicher Teil des Verwaltungs- und Kontrollsystems (VKS) – gefordert, die korrekte Verwendung durch angemessene Prüfung der geförderten Projekte sicherzustellen, meines Erachtens bevorzugt durch einen Besuch vor Ort (einschließlich geeigneter Dokumentation!), um sich zu vergewissern, dass das geförderte Vorhaben auch tatsächlich existiert.
Wie können Projektträger in Erfahrung bringen, welche Vereinfachten Kostenoptionen für ihr Projekt gelten?
Gegebenenfalls bietet sich zunächst ein Blick auf die Homepage der jeweiligen Verwaltungsbehörde oder der zuständigen zwischengeschalteten oder umsetzenden Stelle an. Gegebenenfalls macht es auch Sinn, im Falle der Absicht, einen Förderantrag einzureichen, sich durch ein Telefonat oder – noch besser – durch einen Besuch und ein gezielt geführtes Gespräch mit der zuständigen Stelle kundig zu machen.
Vielen Dank für das Interview, Herr Debach.