Loading...
Sonnenstrahlen in einem grüner Mischwald
Die EU plant, bis 2050 klimaneutral zu werden. Auch die Allgemeine Gruppenfreistellungsordnung (AGVO) schafft eine Grundlage dafür.

EU-Beihilfenrecht: AGVO-Änderung unterstützt Green Deal

Ende Juni 2023 hat die Europäische Kommission eine Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsordnung, kurz AGVO, angenommen. Die Änderungen sollen den ökologischen Wandel der EU vereinfachen und damit auch beschleunigen. Gleichzeitig wird dabei ein fairer Wettbewerb im Binnenmarkt geschützt.

Ein Ziel hinter der AGVO ist der so genannte „Green Deal“ der EU. Dies ist ein Paket aus verschiedenen Maßnahmen, mit denen die Klimaneutralität der EU-Staaten erreicht werden soll. Wichtige Eckpunkte sind dabei ein vereinfachtes Regelwerk, ein schneller Zugang zu den Finanzmitteln, der Aufbau von Kompetenzen für Arbeitskräfte und ein offener Handel für Lieferketten, die sich durch eine starke Resilienz auszeichnen. Vorgelegt wurde der „Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“, wie er in ganzer Länge heißt, von der Europäischen Kommission am 1. Februar 2023.

Welche Änderungen sind neu in der AGVO?

Um auf dem Weg zur Klimaneutralität der EU voranzukommen, ist die AGVO nun also angepasst worden. So wurden zum Beispiel mehr Möglichkeiten geschaffen, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zu gewähren. Mit diesen lässt sich unter anderem der Ausbau erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus der Kohle und eine ökologisch nachhaltige Mobilität fördern. Zudem wurden die Möglichkeiten für Schulungen und Umschulungen von Arbeitskräften erhöht, indem Ausbildungsbeihilfen im Umfang von weniger als 3 Millionen Euro freigestellt wurden. Außerdem erfolgte eine Freistellung von Beihilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen die Energiepreise reguliert werden.

Es würde hier den Rahmen sprengen, sämtliche Änderungen im Regelwerk der AGVO aufzulisten, daher sei auf die Verordnung vom 23. Juni 2023 im Wortlaut verwiesen: VERORDNUNG (EU) 2023/1315 DER KOMMISSION

Welche Bedeutung hat die AGVO?

Die AGVO ist einer der Eckpfeiler, mit denen die Europäische Kommission das EU-Beihilfenrecht modernisiert. Sie zielt darauf ab, das wirtschaftliche Wachstum zu fördern und die EU-Genehmigungsverfahren auf jene großen Beihilfefälle zu konzentrieren, die zu unlauterem Wettbewerb führen könnten. Die Verordnung trat am 1. Juli 2014 in Kraft.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Zahlen, die die EU veröffentlicht. Auf der Seite EUR-Lex, dem Online-Portal zum EU-Recht, heißt es: „Nach den Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2008, die durch die AGVO ersetzt werden, waren 40 % der jährlich erteilten staatlichen Beihilfen nicht anmelde- bzw. genehmigungspflichtig. Seit 2015 fielen mehr als 96 % der neuen Maßnahmen, für die erstmals Ausgaben gemeldet wurden, unter die AGVO.“

Diane Schöppe

 

Profitieren Sie von unseren Expert*innen!

Sie arbeiten im Bereich EU-Beihilfenrecht und möchten sich weiterbilden? Finden Sie hier das passende Seminar für sich: Zur Übersicht