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Eine Haselmaus sitzt in einem Strauch mit blauen Beeren
Wenn die Haselmaus umziehen muss, braucht es einen zeitlichen Vorlauf. Pflanzen müssen bereits angewachsen sein und Beeren tragen, die ihr schmecken.

Kurz & bündig: Umzugshilfe für die Haselmaus

In Deutschland ist der Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Besonders relevant ist dabei der § 44 BNatSchG, der die besonders geschützten und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten schützt. Bei Bauprojekten müssen diese gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, um die Lebensräume geschützter Tier- und Pflanzenarten nicht zu zerstören. Dies kann zu Bauverzögerungen und höheren Kosten führen, ist aber ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.

In unserem Seminar Europäisches Naturschutzrecht erfolgreich umsetzen spricht Bianca Braun, Fachdezernatsleiterin bei Hessen Mobil, über den Umgang mit geschützten Arten. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Einblick, welche Maßnahmen das hessische Straßen- und Verkehrsmanagement für Haselmaus, Fledermaus & Co. ergreift.

 

Kurz & bündig

Frau Braun, auf der Website von Hessen Mobil heißt es: „Der Bau einer Straße bedeutet Eingriffe in Natur und Landschaft. Darum berücksichtigt Hessen Mobil bei der Planung deren Schutz in besonderem Maße.“ Was bedeutet das konkret?

Das bedeutet, dass jede Baumaßnahme stark durch die Aspekte des Naturschutzes beeinflusst wird. Einer der ersten Planungsschritte ist deshalb die Untersuchung, welche geschützten Arten in dem durch eine Straßenplanung betroffenen Gebiet vorkommen. Diese Datengrundlage ist wichtig für alle weiteren Schritte, da es sein kann, dass sowohl die technische Ausführung eines Vorhabens als auch die zu planenden Kompensationsmaßnahmen an die vorkommenden Arten anzupassen sind.

Können Sie uns das an einem Beispiel erläutern?

Fledermäuse und Amphibien brauchen beispielsweise passende Querungshilfen, wenn ihre Lebensräume durch eine Straße zerschnitten werden. Um entsprechende Brücken oder Tunnel früh genug in die Planung zu integrieren, müssen wir wissen, welche Arten im betroffenen Bereich vorkommen. Für manche Arten müssen sogar komplett neue Lebensräume angelegt werden, wenn ihre aktuellen Habitate durch ein Vorhaben überplant werden. Die Haselmaus ist hier ein typischer Kandidat. Sie lebt entlang vieler Straßen, da sie im Straßenbegleitgrün ein für sie gut geeigneten Lebensraum gefunden hat. Diese Maßnahmen bedürfen dann natürlich eines gewissen zeitlichen Vorlaufs, damit etwa Pflanzen anwachsen können und auch schon Nüsse und Beeren tragen, die bei Haselmäusen als Nahrung beliebt sind.

Wie können Sie nachvollziehen, ob der Artenschutz geklappt hat? Ob Fledermäuse oder Haselmäuse tatsächlich „umgezogen“ sind und die Population erhalten geblieben ist?

Die Maßnahmen werden in den Jahren nach ihrer Umsetzung einer Funktionskontrolle unterzogen. Sind alle Details, welche die Art für ihren Lebensraum braucht, auch vorhanden und funktionsfähig? Darunter fallen zum Beispiel Nisthilfen, Nahrungspflanzen oder Versteckmöglichkeiten vor Fressfeinden. Ist dies der Fall, liegt es aber tatsächlich an den Tieren selbst, ob sie den angebotenen Lebensraum auch besiedeln. In einigen Fällen wird das Ganze auch durch ein Monitoring überwacht und bei Bedarf nachgesteuert.

Bianca Braun ist Leiterin des Fachdezernats Naturschutz und Landespflege in der Zentrale von Hessen Mobil. Zuvor arbeitete die studierte Juristin, die ihr 2. Staatsexamen  / Volljuristin (ass. iur.) 2009 abschloss, im Bereich Planungsrecht von Hessen Mobil.

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