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Baustelle eines großen Wohnhauses im Sonnenuntergang
Die Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch macht öffentliches Bauen leichter: Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren können schneller umgesetzt werden.

Öffentliches Bauen: Bundesbauministerium zieht Bilanz

Unter dem Titel „Wohnen – Planen – Bauen – Leben“ hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen jüngst eine 12-seitige Bilanz vorgelegt. Darin schaut Bundesbauministerin Klara Geywitz zurück auf die letzten 18 Monate. Interessant ist nicht nur, was alles umgesetzt wurde, sondern woran momentan (weiter-)gearbeitet wird. Wir werfen einen Blick auf die Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch und das Gesetz für kommunale Wärmeplanung.

Oft wird beklagt, dass das Planen und Bauen von Gebäuden zu lange dauert. Mit der Digitalisierungsnovelle Baugesetzbuch, kurz BauGB-Digitalisierungsnovelle, soll es nun besser und sogar bürgerfreundlicher gelingen. Digitalisierte Beteiligungsverfahren, Regelverfahren und Änderungen an Bauleitplänen können zukünftig einfacher und schneller vorgenommen werden. Beschlossen hatte der Bundestag die BauBG-Digitalisierungsnovelle am 15. Juni 2023. Bundesministerin Geywitz äußerte sich damals so:

„Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. (…) Damit kann auch die Unterstützung, die wir für den sozialen Wohnungsbau, für das junge Wohnen und für den Neubau von Eigentumswohnungen zur Verfügung stellen, leichter umgesetzt werden. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.“

Wiederaufbau nach Naturkatastrophen und erneuerbare Energien

Das Gesetz enthält noch zwei weitere Neuerungen: eine Wiederaufbauklausel und Erleichterungen für den Bau von Wind- und Solarenergieanlagen.

Mit Hilfe der Wiederaufbauklausel solle es möglich sein, adäquater auf Naturkatastrophen zu reagieren, die erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur mit sich bringen. Dringend benötigte Gebäude wie Wohnungen, Supermärkte oder Kitas sollen so schnell und unkompliziert errichtet werden können.

Mit Blick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien treten in der BauBG-Digitalisierungsnovelle Erleichterungen für den Bau von Wind- und Sonnenenergie-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten in Kraft. Gleiches gilt für kleinere Agri-Photovoltaik-Anlagen bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben.

Ausblick I: Gesetz für kommunale Wärmeplanung

„Für eine erfolgreiche Energiewende ist die Wärmeplanung (WPG) in den Kommunen von entscheidender Bedeutung. Sie schafft Investitionssicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme. Kommunen brauchen einen verbindlichen Orientierungsrahmen für eine strategische und effiziente Erschließung lokaler Wärmequellen (besonders erneuerbare Wärme und Abwärme) sowie für die Integration in Stadtplanungsprozessen. Eine funktionale Überschneidung von kommunalen Bauleit- und Wärmeplänen muss ausgeschlossen und Doppelstrukturen vermieden werden“, heißt es in „Wohnen – Planen – Bauen – Leben“ des Bundesministeriums.

Update kommunale Wärmeplanung

Konkrete Änderungen im Wärmeplanungsgesetz sind noch nicht beschlossen, aber es gibt einen Gesetzentwurf. Und dieser wird momentan heftig diskutiert: Es geht vor allem um die Fristen. So war ursprünglich vorgesehen, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen bis Ende 2026 Zeit haben, ihre Wärmepläne vorzulegen, Kommunen unter 100.000 Einwohner*innen sogar zwei Jahre länger, also bis Ende 2028. Nun sollen sich die Fristen jeweils in die Jahresmitte verschieben, weiß das RND – Redaktionsnetzwerk Deutschland zu berichten. Außerdem, so heißt es weiter, sollen auch kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner*innen eine Wärmeplanung vorlegen. Kritik am Gesetzentwurf kommt unter anderem von Seiten des Deutschen Städtetags und des Verbands Kommunaler Unternehmen.

Diane Schöppe

 

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