Erweiterung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen
Bis heute haben viele Menschen immer noch Bedenken, wenn es um das Speichern von vertraulichen, persönlichen Daten in der Cloud geht. Kann man dem Service-Anbieter tatsächlich vertrauen? Sind die Daten in der Cloud zuverlässig vor dem unbefugten Zugriff durch Cyber-Kriminelle geschützt? Welche rechtlichen Bedingungen greifen, wenn die Server der Cloud irgendwo im Ausland stehen? Insbesondere für Behörden ist es deshalb angesichts der hohen Anforderungen an den Datenschutz immer noch schwierig, auf Cloud-Lösungen zu setzen. Es galt also, Richtlinien zu definieren, unter deren Maßgaben Cloud-Services im öffentlichen Bereich etwa als Software as a Service (SaaS), Platform as a Service (PaaS), Infrastructure as a Service (IaaS) oder als Managed Cloud Service genutzt werden können.
Hilfreiches Gesamtpaket mit Mustervertrag und Anbieter-AGB
Mit der EVB-IT Cloud gibt es für öffentliche Auftraggeber nun endlich Handreichungen zur Vergabe von Cloud-Leistungen, die auch im Einklang mit dem EU-Vergaberecht und dem Haushaltsrecht stehen. Die EVB-IT Cloud enthält zudem mit dem EVB-IT-Cloud-Vertrag ein Vertragsmuster mit allen relevanten Basisregelungen. Dieser kann durch den Kriterienkatalog für Cloud-Leistungen und auftragnehmerseitige AGB ergänzt werden.
EVB-IT Cloud unterstützt bei der Prozessoptimierung in der öffentlichen Verwaltung
Damit wird es für Behörden leichter, im Rahmen der Digitalisierung den längst überfälligen Schritt in die Cloud zu vollziehen. Denn die Vorteile liegen auf der Hand. Die Cloud bietet Behörden
- eine verbesserte organisatorische Flexibilität
- eine organisationsübergreifend standardisierte IT-Infrastruktur
- schnelle, bedarfsgerechte Skalierbarkeit aller Cloud-Services
- einen deutlich reduzierten IT-Aufwand
- modernste Verschlüsselungsverfahren für maximale Datensicherheit
- deutliche Hardware-Einsparungen
- optimierte standortübergreifende Zusammenarbeit
- regelmäßige Updates mit den neuesten Technologien