Das Haushaltsrecht sieht vor, dass mit Haushaltsmitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wird, das umfasst auch die Verpflichtung zur Prüfung von Vorsteuerabzugsmöglichkeiten. Dies gilt vor allem für Einrichtungen, die viele Waren und Dienstleistungen von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen beziehen, wie etwa Bauunternehmen, IT-Unternehmen und Energieunternehmen, aber auch von anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.
Unter Geltung von § 2b UStG ist die Vorsteuerabzugsprüfung ganz besonders wichtig. Denn unter Geltung von § 2b UStG werden sich Kooperationen von öffentlichen Einrichtungen untereinander verteuern, wenn keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit besteht. In diesen Fällen muss deshalb ganz genau geprüft werden, ob Vorsteuerabzugsmöglichkeiten bestehen, damit sich Kooperationen auch weiterhin lohnen. Die Vorteile beim Vorsteuerabzug liegen auf der Hand.
Einige konkrete Vorteile des Vorsteuerabzugs für öffentliche Einrichtungen sind:
- Senkung der Betriebskosten
Der Vorsteuerabzug kann die Betriebskosten von öffentlichen Einrichtungen erheblich senken. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen, die viele Waren und Dienstleistungen von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen beziehen, wie z. B. Bauunternehmen, IT-Unternehmen und Energieunternehmen.
- Verbesserung der Finanzen
Der Vorsteuerabzug kann die Finanzen von öffentlichen Einrichtungen verbessern. Dies liegt daran, dass die Einrichtungen die Umsatzsteuer, die sie für Waren und Dienstleistungen bezahlen, nicht vollständig an das Finanzamt abführen müssen. Gleichzeitig erfüllen die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen damit eine Verpflichtung aus dem Haushaltsrecht.
- Fairness
Der Vorsteuerabzug kann die Wettbewerbssituation zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen verbessern. Dies liegt daran, dass private Unternehmen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können, um ihre Betriebskosten zu senken.
Öffentliche Einrichtungen sollten daher darauf achten, dass sie ihren Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies kann dazu beitragen, ihre Betriebskosten zu senken und ihre Finanzen zu verbessern.
Hier sind einige Tipps für öffentliche Einrichtungen:
- Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.
- Bewahren Sie alle Rechnungen für umsatzsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen sorgfältig auf.
- Üben Sie den Vorsteuerabzug regelmäßig in Ihrer Buchhaltung aus.
- Mit ein wenig Sorgfalt können öffentliche Einrichtungen ihren Vorsteuerabzug maximieren und die damit verbundenen Vorteile voll ausschöpfen.