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Tax Compliance Management • § 2b UStG • Aktuelle Rechtsprechung Praxisnahe Lösungsmöglichkeiten

Die Besteuerung wirtschaftlicher Tätigkeiten ist hochkomplex. Wer sich hier nicht auf dem neuesten Stand hält, kann schnell falsche Entscheidungen treffen. Derweil bescherte die Corona-Pandemie den meisten juristischen Personen des öffentlichen Rechts einen weiteren 2-jährigen Aufschub bei der Anwendung des § 2b UStG. Diese Zeit sollte für organisatorische Umstellungen und notwendige Anpassungen der bisherigen Zeitplanung genutzt werden. Unser Fachseminar gibt Ihnen die relevanten Werkzeuge für Ihre tägliche Arbeit an die Hand. Nehmen Sie mit Praxiswissen die Herausforderungen an und seien Sie auf dem neuesten Stand!

Expert*innen aus der Praxis klären über die neuesten (rechtlichen) Entwicklungen im Bereich der Besteuerung öffentlicher Institutionen auf und erklären die konkreten Auswirkungen auf die Steuerpraxis.

  • Neuregelung des § 2b UStG
  • Gewinnermittlung
  • Betriebe gewerblicher Art (BgA)
  • Tax Compliance Management
  • Betriebsprüfungen
  • Steuerfallen

Mehr Details zu dieser Veranstaltung:


Wir geben Ihnen frisches Wissen an die Hand

  • Gegenwärtige Entwicklungen des Steuerrechts für die öffentliche Hand
  • Herausforderungen und Risiken durch § 2b UStG: Praxisnahe Lösungsmöglichkeiten
  • Lauernde Steuerfallen und Gestaltungschancen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand
  • Gewinnermittlung bei BgA und typische Fälle verdeckter Gewinnausschüttung
  • Wie die Zusammenfassung von BgA funktioniert
  • Das Verhältnis der Gewinnermittlung bei BgA zu Kameralistik und Doppik
  • Ein passendes Tax Compliance System effizient und wirtschaftlich in der Praxis einführen
  • Stolperfallen, Herausforderungen und Vorteile bei der Einführung eines Tax Compliance Systems

An wen richtet sich diese Veranstaltung?

Mitarbeitende aller Ebenen aus den Bereichen:

  • Steuern und Recht- Verwaltung und Beteiligungen
  • Finanzen
  • Controlling
  • Haushalt
  • Rechnungswesen
  • Zentrale Dienste, Organisation
  • Compliance

Aus Einrichtungen wie:

  • Unternehmen der öffentlichen Hand wie bspw. ÖPNV, Wohnungswirtschaft, Stadtwerke
  • Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie deren untergeordnete Behörden
  • Städte, Landkreise, Gemeinden, Kommunen
  • Rechnungshöfe
  • Stadtkämmereien
  • Städtische Rechtsräte
  • Finanz- und Steuerämter in den Städten, Gemeinden und Landkreisen
  • Gemeinnützigen und kirchlichen Einrichtungen