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Verstöße gegen das Vergaberecht können nicht nur zur Minderung von Fördergeldern, sondern zum Einfrieren oder gar Rückzahlung führen. Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission schwerpunktmäßig in dieser Förderperiode Vergabeverfahren prüft. Wäre das nicht schon genug, durchläuft das Vergaberecht seit 2016 eine intensive Modernisierung, die nachwievor noch nicht abgeschlossen ist.
Mehr Details zu dieser Veranstaltung:
*Neue Grundlagen im Vergabe- und Zuwendungsrecht Vor allem in der UVgO und in der VOB/A 1. Abschnitt hat sich einiges getan. Meistern Sie gekonnt die Herausforderungen des Vergaberechts mit ExpertInnen in unserem Seminar und klären Sie Fragen zu neuen Regelungen, verstärkten Prüfungen der Europäischen Kommission und bewahren Sie den Überblick über Fristen, Dokumentationspflichten und Inhouse-Vergaben. Im Einzelnen stehen unsere ExpertInnen Ihnen zur Verfügung für Fragen rund um:
- Vorbereitung des Vergabeverfahrens für EU-geförderte Projekte
- Die Auswirkungen der neuen Unterschwellenvergabeordnung in Ihrem Bundesland
- u.v.m.
Wir geben Ihnen frisches Wissen an die Hand:
- Welche aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht sind wichtig und warum? Was ist neu im Vergaberecht?
- Welche Bedeutung haben die neuen Leitlinien der EU-Kommission für Finanzkorrekturen 2019?
- Welche Vergaberegeln sind für nicht-öffentliche Auftraggeber zu beachten?
- Was muss konkrekt bei der Ausschreibung im oberschwelligen Bereich beachtet werden?
- Worauf achten die prüfenden Behörden und wie können Fehler im Vergabefahren rechtzeitig vermieden werden?
- Wie beeinflussen die aktuellen Regelungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) die Vergabe öffentlicher Aufträge?
- Wo liegen Brennpunkte zwischen dem Vergabe- und Zuwendungsrecht?
- Wann liegt ein Vergabeverstoß vor und was sind mögliche Folgen und Sanktionen?
An wen richtet sich diese Veranstaltung?
Öffentliche und private Zuwendungsempfänger von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und Projektträger von EU-geförderten Projekten sowie Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus:
- Verwaltungsbehörden
- zwischengeschalteten Stellen (wie z.B. Ministerien, Förderbanken, Investitionsbanken)
- Bescheinigungsbehörden
- Prüfbehörden
- als auch JuristInnen und BeraterInnen im Bereich EU-Fonds
