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Seminar speziell für den öffentlichen Sektor Datenschutz-Folgenabschätzung und Dokumentationspflichten

Die EU-DSGVO sieht vor, dass durch das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtzeitig mögliche Risiken eingedämmt werden. Ziel der DSFA ist die Erkennung, Beschreibung und Bewältigung von Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen sowie eine systematische Vorabbewertung von sensiblen Verarbeitungsvorgängen. Fragen für die Praxis sind u.a.: Ab wann ist eine DSFA vorzunehmen? Wie wird eine DSFA durchgeführt? Wer führt die DSFA tatsächlich durch? Unser Seminar bietet Ihnen praxisnah Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Mehr Details zu dieser Veranstaltung:

Bisher gibt es keinen allgemein akzeptierten Standard für die Durchführung der DSFA. Dieses Praxisseminar bietet Ihnen deshalb die Gelegenheit, sich bestmöglich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, indem Sie sich mit betroffenen KollegInnen austauschen und von den Do’s und Dont’s unserer erfahrenen ReferentInnen lernen. Das Seminar wird v.a. die folgenden Themenaspekte behandeln:
  • Anforderungen an eine DSFA
  • Rolle von Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
  • Dokumentation in verschiedenen Phasen
  • Audits als Analyseinstrument
  • Konflikte in der Zusammenarbeit
  • Ablauf einer durchgeführten DSFA
  • Folgeaktivitäten

Was lernen Sie in dieser Veranstaltung?

  • Welche Rollen gemäß der DSGVO wahrzunehmen sind
  • Kann die DSFA in Teamarbeit durchgeführt werden und wer ist in der Lage, die Verarbeitungsvorgänge transparent zu machen?
  • Wie Nachweise für Abhilfemaßnahmen, Garantien und Sicherheitsvorkehrungen erbracht werden können
  • Wie ein Audit durchgeführt wird und was die relevanten Arbeitsschritte sind
  • Wie festzustellen ist, dass eine DSFA durchzuführen ist und die richtigen Entscheidungen getroffen werden
  • Wie viele Dokumentationsphasen es gibt und wie diese inhaltlich ausgestaltet sein sollten
  • Welche typischen Konfliktsituationen auf dem Weg zur Freigabe entstehen und wie diese gelöst werden können
  • Verantwortliche überzeugen, die DSFA durchzuführen und die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen

An wen richtet sich diese Veranstaltung?

Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte, Leitende, Referatsleitende, Mitarbeitende und Sachbearbeitende, die durch die Vorgaben der EU-DSGVO betroffen sind:

  • Datenschutz & IT
  • Recht, Compliance & Revision
  • Risikomanagement
  • Personalabteilung
  • Betriebs- und Personalrat
  • Zentrale Abteilung, Organisation und Verwaltung

Aus Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand wie:

  • Bundes- und Landesministerien
  • Hochschulen
  • Städten, Landkreisen, Kommunen und Verbandsgemeinden
  • Nachgeordneten Behörden, Ämtern und Betrieben
  • Krankenhäuser