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Modernisierung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels im B2C-Bereich Neue Richtlinien

Zum 01.07.21 traten die Neuregelungen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft und führten zu erheblichen Veränderungen bei der Umsatzsteuer, insbesondere bei innergemeinschaftlicher Leistungserbringung an Nichtunternehmern. Öffentliche Einrichtungen sind bei entsprechenden Leistungen betroffen, erste Anwendungsfälle sind bereits bekannt. Des Weiteren wird die „Mini-One-Stop-Shop“ (MOSS-Regelung) durch die „One-Stop-Shop“ (OSS-Regelung) ersetzt, was sowohl Erleichterungen als auch Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Das Fachseminar bringt Sie auf den neuesten Stand.

Mehr Details zu
dieser Veranstaltung:

Mit erfahrenen Praktikern Rechtssicherheit erlangen: Die Neuregelungen sind ein weiterer Schritt in der europäischen Zusammenarbeit und gehen mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die gegenseitige Amtshilfe einher. So kann es künftig vorkommen, dass andere EU-Staaten behördliche Ermittlungen in der Bundesrepublik beantragen und begleiten. Ob andere europäische Steuerverwaltungen ähnlich großzügig mit der öffentlichen Hand umgehen, wie es im nationalen Besteuerungsverfahren der Fall ist, kann angezweifelt werden.
  • Die Bedeutung der Neuerungen des MwSt-Digitalpakets
  • Wie sich die Neuregelung konkret in der Praxis auswirkt und was bei der Umsetzung zu beachten ist
  • Technische Umsetzung in der Buchhaltung bzw. einem ERP-System

Was lernen Sie in dieser Veranstaltung?

  • Welche gesetzlichen Änderungen mit dem 1. Juli 2021 gültig werden.
  • Was die Abschaffung des Schwellenwerts Fernverkauf und die Einführung der neuen Fernverkaufsregelung bedeuten.
  • Wie sich die neue OSS-Regelung und das besondere Besteuerungsverfahren auswirken.
  • Wie den gesetzlichen Änderungen in der Praxis begegnet werden muss.
  • Wie die neue Regelung technisch in der Buchhaltung oder in einem ERP-System umgesetzt werden kann.
  • Welche Sachverhalte im Zusammenhang mit einem IKS/TCMS beachtet werden müssen.

An wen richtet sich diese Veranstaltung?

Das Seminar richtet sich an alle mit der Umsatzbesteuerung befassten Führungskräfte und Mitarbeiter aus Institutionen der öffentlichen Hand wie:

  • Städte, Landkreise, Kommunen und Verbandsgemeinden
  • Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie deren nachgeordnete Behörden
  • Unternehmen der öffentlichen Hand und Betriebe gewerblicher Art (BgA)
  • Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
  • Universitäten und Hochschulen
  • Finanzbehörden, insbesondere aus den Abteilungen:
  • Umsatzsteuer, Steuern, Steuerliche Angelegenheiten
  • Rechnungen, Rechnungswesen
  • Finanzen
  • Haushalt
  • Controlling
  • Verwaltung, Innere/Zentrale Dienste, Amtsleitung
  • Kämmerei