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Seminar speziell für öffentliche Einrichtungen Sponsoring zur Unterstützung knapper öffentlicher Haushalte

Die Gewinnung von Sponsoren aus der Wirtschaft wird immer wichtiger. Während Kernaktivitäten nicht gesponsert werden dürfen, benötigen öffentliche Einrichtungen oft ergänzende Finanzierung bei der Durchführung von Veranstaltungen und anderen essentiellen Projekten. Realisieren Sie Ihre öffentlichen Projekte mit Hilfe privater Förderer und vermeiden Sie dabei Risiken! Private Förderer der öffentlichen Hand haben die Erwartung, einen kommunikativen Nutzen aus dem Sponsoring zu erzielen. Für die geförderten öffentlichen Einrichtungen ist es jedoch notwendig, ein Gleichgewicht zwischen der erhaltenen Förderung und der Gegenleistung zu gewährleisten um „unechtes“ Sponsoring zu vermeiden.

Wir bringen Sie auf den aktuellsten Stand:


  • Garantieren Sie Rechtssicherheit bei der Annahme von Sponsoring
  • Erfahren Sie, wie Sponsoring, Werbung und Spenden wettbewerbsrechtlich korrekt zu trennen und behandeln sind
  • Lassen Sie Ihre Institution von Sponsoring profitieren
  • Tauschen Sie sich mit Verantwortlichen aus anderen Einrichtungen aus


Wir geben Ihnen frisches Wissen an die Hand

  • In welchen Bereichen Sponsoring von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen zulässig ist.
  • Sponsoring, Spenden, Werbung, mäzenatische Schenkungen – Wie hier in der Praxis unterschieden werden kann.
  • Was sind die Verwaltungsvorschriften und welche strafrechtliche Relevanz Sponsoring der öffentlichen Hand haben kann.
  • Wann die Leistung des Sponsors und die erhaltene Gegenleistung im Gleichgewicht und somit zulässig ist.
  • Welche steuerlichen Aspekte beim Sponsoring beachtet werden müssen.
  • Was unechtes Sponsoring ist und wie es vermieden werden kann.

An wen richtet sich diese Veranstaltung?

Alle Mitarbeitenden in öffentlichen Einrichtungen und Behörden auf Bundes- und Landes-, Bezirks- und kommunaler Ebene sowie Kultureinrichtungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Sponsoring erhalten oder beurteilen müssen, insbesondere aus folgenden Abteilungen:


  • Justitiariat
  • Haushaltsreferat
  • Organisation und Kommunikation
  • Innenrevision
  • Sponsoring / Fundraising
  • Anti-Korruptionsbeauftragte