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Die DSGVO stellt die Datenschutzverantwortlichen der öffentlchen Verwaltung weiterhin vor Herausforderungen. Aktuell gibt es viele Fragen zur Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA), der Auftragsverarbeitung und dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Welche Rollen und Pflichten gibt es bei der DSFA? Wann ist sie erforderlich? Was muss bei Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) beachtet werden? Wie reduziere ich den Aufwand beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten? Unser eintägiges Online-Seminar bringt Sie zu den zwingendsten Fragen auf den neuesten Stand.
Mehr Details zu
dieser Veranstaltung:
Hier setzt das Online-Seminar an und beantwortet die wichtigsten Praxisfragen rund um:
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Durchführung von Datenschutzaudits
- Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Durchführung von Risikoanalysen im Datenschutz
- Auftragsverarbeitung
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Die Vorteile des Online-Formats bei dieser Veranstaltung:
- Mehr zeitliche und räumliche Flexibilität
- Weniger Kosten durch wegfallende Reisekosten
- Gezieltere Berücksichtigung von individuellen Nachfragen
- Deutlicherer Fokus auf wesentliche Inhalte
- Zugang zu weiteren von uns zur Verfügung gestellten Materialien
Was lernen Sie in dieser Veranstaltung?
- Welche Rollen und Pflichten es bei der Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) gibt
- Wann eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist
- Wie Datenschutzaudits effektiv durchgeführt werden
- Was bei Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) zwingend zu beachten ist
- Wie Verantwortliche mit wenig Aufwand das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen können
- Wie eine Risikoanalyse im Datenschutz optimal durchzuführen ist
- Welche Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sind
An wen richtet sich diese Veranstaltung?
Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte, Leitende, Referatsleitende, Mitarbeitende und Sachbearbeitende, die durch die Vorgaben der EU-DSGVO betroffen sind, aus den Abteilungen:
- Datenschutz
- Recht
- IT
- Compliance
- Risikomanagement
- Revision
- Personalabteilung
- Betriebs- und Personalrat
- Zentrale Abteilung, Organisation und Verwaltung
Aus Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand wie:
- Bundes- und Landesministerien
- Hochschulen
- Stadt-, Kreis- und Kommunalverwaltungen
- Nachgeordneten Behörden, Ämtern und Betrieben- Krankenhäuser
Unsere ExpertInnen aus der Praxis
für diese Veranstaltung:
