Online-Praxisseminar § 2b UStG Rechtssichere Anwendung im UStG

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Ein Workshop zur Sensibilisierung der Betroffenen Rechtssichere Anwendung im UStG

Zum 01.01.2023 treten § 2b UStG und § 18 Abs. 4f und 4g UStG in den allermeisten Fällen in Kraft. Die neuen Regelungen führen zu erheblichen Veränderungen bei der Umsatzsteuer. Die Beschäftigten in allen Behörden sollten ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, mit diesen Veränderungen rechtssicher umzugehen. Erfahren Sie in diesem Online-Seminar wie die Umsatzsteuer funktioniert, welche Voraussetzungen der allgemeine Unternehmerbegriff hat und wann Umsatzsteuer bei Behörden auch auf der Ausgabenseite anfällt.

Mehr Details zu
dieser Veranstaltung:

Neben der genauen Erläuterung der gesetzlichen Neuregelung des § 2b UStG bildet das Thema der Nachhaltigkeit einen weiteren Schwerpunkt. Mit der Mischung aus Vorträgen und Workshops lernen Sie die Neuregelung rechtssicher anzuwenden. Ein erfahrenes Expertenteam wird Sie durch die Veranstaltung begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie erhalten zahlreiche Informationen, die wichtigsten Schreiben der Finanzverwaltung und einen Überblick über alle wesentlichen Verwaltungsentscheidungen.
  • Sicheres Erkennen steuerrelevanter Sachverhalte
  • Voraussetzung des allgemeinen Unternehmerbegriffs
  • Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit


Was lernen Sie in dieser Veranstaltung?

  • Das sichere Erkennen und den Umgang mit steuerrelevanten Sachverhalten.
  • Das Schulungskonzept der Finanzverwaltung.
  • Wesentliche Sachverhalte revisionssicher behandeln.
  • Einblick in die aktuelle Rechtsmeinung der Verwaltung.
  • Zahlreiche Expertentipps für die Praxis.

An wen richtet sich diese Veranstaltung?

Das Seminar richtet sich an alle mit der Umsatzbesteuerung befassten Führungskräfte und Mitarbeitende aus Institutionen der öffentlichen Hand wie:

  • Städte, Landkreise, Kommunen und Verbandsgemeinden
  • Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie deren nachgeordnete Behörden
  • Unternehmen der öffentlichen Hand und Betriebe gewerblicher Art (BgA)
  • Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
  • Universitäten und Hochschulen
  • Finanzbehörden

insbesondere aus den Abteilungen:

  • Umsatzsteuer, Steuern, Steuerliche Angelegenheiten
  • Rechnungen, Rechnungswesen
  • Finanzen und Controlling
  • Haushalt
  • Verwaltung, Innere/Zentrale Dienste, Amtsleitung Kämmerei

Unsere ExpertInnen aus der Praxis
für diese Veranstaltung:

Christoph Glüsenkamp
Christoph GlüsenkampNiedersächsisches Finanzministerium, Bundesfinanzakademie
Maik  Schäfer
Maik SchäferBundesbetriebsprüfer, Bundeszentralamt für Steuern, Hochschule des Bundes, Bundesfinanzakademie