Zum 01.01.2023 tritt § 2b UStG und § 18 Abs. 4f und 4g UStG in vielen Bereichen in Kraft. Beschäftigte in allen Behörden sollten spätestens ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, mit den Veränderungen dieser Regelungen rechtssicher umzugehen.Erfahren Sie in diesem Seminar wie die Umsatzsteuer funktioniert, welche Voraussetzungen der allgemeine Unternehmerbegriff hat und wann die Umsatzsteuer bei Behörden auch auf der Ausgabenseite anfällt. Mit der Mischung aus praxisorientierten Vorträgen und Workshops lernen Sie die Neuregelung rechtssicher anzuwenden. Ein erfahrenes Expertenteam wird Sie durch die Veranstaltung begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Im Fokus stehen
- Sicheres Erkennen steuerrelevanter Sachverhalte
- Voraussetzung des allgemeinen Unternehmerbegriffs
- Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit