Seminar Europäisches Naturschutzrecht


02.11.2023 - 03.11.2023
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Arten- und Habitatschutz als Kriterium der Standortwahl Europäisches Naturschutzrecht

Zeitaufwändige und teure Konflikte mit europäischem Arten- und Habitatschutz sind vermeidbar, wenn Sie die Sach- und Rechtslage von Anfang an richtig einschätzen. Ob es um die Erweiterung von Gewerbegebieten oder den Bau eines Windparks geht - stets müssen hohe Hürden genommen werden. Für eine rechtssichere Planung ist die Umsetzung des komplexen Umweltrechts ebenso essenziell wie der richtige Umgang mit allen am Planungsprozess Beteiligten.
  • Welche Regelungen sind zwingend für ein Projekt?
  • Was gibt es an rechtlichen Neuerungen?
  • Wie setze ich Recht praktisch um?
  • Lange und teure Konflikte vor Gericht und in der Zeitung vermeiden.
  • Wer muss wie mit wem warum worüber reden?

Veranstaltung:Europäisches Naturschutzrecht erfolgreich umsetzen
Zeitraum:02.11.2023 - 03.11.2023
2 Tage, ganztägig
Veranstaltungsort:Online
Systemanforderungen für Livestream checken.
Datenschutzhinweise
Preis:
1553,–
1398,– Frühbucherpreis bis 30.06.2023
Alle Preise sind in Euro und zzgl. 19 % USt.
Info: Diese Veranstaltung kann bei der jeweils zuständigen Architektenkammer als Weiterbildung angerechnet werden. Um die Anrechnung zu gewährleisten, benötigen wir Ihre Anmeldung 6 Wochen vor Veranstaltungdatum. Bei weiteren Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne!

Wir geben Ihnen frisches Wissen an die Hand

  • Artenschutzrechtliche Veränderungen auf nationaler und europäischer Ebene
  • Relevante Novellierungen im BNatSchG-, UVPG- und BauGB
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Europäischen Naturschutzrecht
  • Leitfäden, Handreichungen, Publikationen und Urteile: Wertvolle Arbeitshilfen
  • Naturschutzrechtliche Verfahren: Das ist beim Antrag bis zum Bescheid zu beachten
  • Wie Sie aufwändige Planungsschritte und Erhaltungsmaßnahmen vermeiden
  • Schnittstellen zwischen Artenschutz, Gebietsschutz, Eingriffsregelung und UVP kennen
  • Handlungsstrategien gegen artenschutzrechtliche Fehlentscheidungen vor Gericht kennen

An wen richtet sich diese Veranstaltung?

VorhabenträgerInnen, LandschaftsplanerInnen, TrägerInnen öffentlicher Belange sowie Verantwortliche aus Genehmigungsbehörden, die mit Fragen des Arten- und Naturschutzes in bauplanungsrechtlichen Verfahren befasst oder von diesen betroffen sind u.a. aus diesen Einrichtungen:


  • Planungs- und Genehmigungsbehörden
  • Naturschutz- und Umweltämter
  • Bauämter
  • Naturschutzbeauftragte auf Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Landesebene
  • Planungs- und Ingenieurbüros
  • Kommunale Unternehmen
  • Windkraftanlagenbetreiber

Sowie an Verantwortliche aus Unternehmen und Verbänden, die sowohl mit arten- und naturschutzrechtlichen als auch planerischen Fragestellungen im beruflichen Alltag in Berührung kommen.