Seminare und Konferenzen zum Thema EU-Beihilfenrecht
Staatliche Beihilfen an Unternehmen sind in der Europäischen Union grundsätzlich verboten.
Voraussetzung hierfür ist die Begünstigung bestimmter Unternehmen, sofern damit der Wettbewerb im Binnenmarkt verfälscht wird oder droht verfälscht zu werden. Zudem muss durch die Maßnahme der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt werden (Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)).
Mit diesen Vorschriften will die Europäische Union den negativen Auswirkungen staatlicher Subventionen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU vorbeugen.